AKTUELLES


Neue Verkehrsregeln

Ab 01. Januar 2021 gelten diverse neue Verkehrsregeln, welche die Sicherheit erhöhen und den Verkehrsablauf flüssiger machen. Zudem gelten ab 2021 neue Führerausweisregelungen.


NEUE FÜHRERAUSWEISVORSCHRIFTEN:

Lernfahrten Kat. B ab 17 Jahren

Wer den Lernfahrausweis für Personenwagen ab 01. Januar 2021 vor dem zurückgelegten 20. Altersjahr erwirbt, muss eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Damit die Führerprüfung trotz der einjährigen Lernphase von 12 Monaten (ab best. Theorieprüfung) mit 18 absolviert werden kann, darf der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Geburtstag erwerben, gilt die zwölfmonatige Lernphase nicht.

Aus langjähriger Erfahrung sollte aber für die sehr komplexe Fahrausbildung unbedingt ein Fahrlehrer-Fachmann beigezogen werden!
Falsche Angewohnheiten aus verfrühten Privatfahrten können die Ausbildung unnötig verlängern.

Für Motorradfahrer kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A

Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens zwei Jahre ein auf max. 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind: Motorradmechaniker, Polizisten und Verkehrsexperten.